Ist eine Übersetzung der Nachhaltigkeitsberichte erforderlich?

Informationspflicht über Nachhaltigkeitsaspekte und neue Regeln für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten

Ab 2024 werden strengere Reportingstandards für Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Unternehmensführung und Arbeitsbedingungen eingeführt. In Deutschland sind rund 15.000 Unternehmen betroffen und in Österreich steigt die Anzahl der Unternehmen, die ab 2025 über Nachhaltigkeitsmaßnahmen berichten müssen, von 90 auf etwa 2.000. In der EU erhöht sich die Anzahl von 11.000 auf rund 50.000.

Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

  • Große börsennotierte Unternehmen sind bereits verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte gemäß der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) zu erstellen.
  • Die Definition eines „großen Unternehmens“ basiert auf bestimmten Kriterien, darunter ein Nettoumsatz von 40 Millionen Euro, eine Bilanzsumme von 20 Millionen Euro oder mindestens 250 Beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahres.
  • Ab 2026 sind Unternehmen ab 250 MitarbeiterInnen verpflichtet, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung, jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen – also nicht nur AGs sondern u.a. auch GmbHs.
  • Ab 2026 müssen auch börsennotierte KMUs, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen jährliche Rechenschaftsberichte über ihr Nachhaltigkeitsmanagement vorlegen, mit einer Opt-Out-Möglichkeit bis 2028.
  • Ab dem 1. Januar 2028 sind Nicht-EU-Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen, wenn ihr Umsatz in der EU mehr als 150 Millionen Euro beträgt und sie mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben.

Was versteht man unter Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und was steckt dahinter?

Ein Nachhaltigkeitsbericht gibt Einblicke in die Bemühungen von Unternehmen hinsichtlich nachhaltiger Geschäftspraktiken, darunter Umweltrisiken wie Klimawandel und soziale Verantwortung. Diese Berichte sind aus rechtlicher, ethischer und ökologischer Sicht bedeutsam, da sie Chancen und Risiken im Bereich ESG transparent machen und Investoren sowie Kunden ansprechen.

Die EU-Taxonomie, die Umweltziele wie Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft fördert, steht in Verbindung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie zielt darauf ab, Investitionen in nachhaltige Projekte zu lenken.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) reformiert die bisherigen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen. Große börsennotierte Unternehmen müssen bereits berichten, aber mit der CSRD wird die Berichterstattung auf eine breitere Gruppe ausgeweitet.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde am 14.12.2022 in der Europäischen Union veröffentlicht, um nachhaltige Standards zu fördern und die Harmonisierung der Nachhaltigkeitsdaten zu gewährleisten. Die CSRD erweitert die bestehende Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung von 2014 und verpflichtet große Unternehmen zur Berichterstattung über Umwelt, soziale Themen, Menschenrechte und Governance. Einheitliche europäische Berichtsstandards und das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit werden eingeführt, ebenso wie eine Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte und die Veröffentlichung in digitalem und maschinenlesbarem Format.

Außereuropäische Unternehmen mit erheblicher EU-Präsenz müssen konsolidierte Nachhaltigkeitsberichte erstellen, entweder nach EU-Berichtsstandards oder gleichwertigen Standards. Tochtergesellschaften sind ausgenommen, wenn sie in den konsolidierten Lagebericht der Muttergesellschaft aufgenommen werden.

Ist eine Übersetzung der Nachhaltigkeitsberichte erforderlich?

In Bezug auf Übersetzungen von Nachhaltigkeitsberichten hängt dies oft von den Anforderungen der Länder ab, in denen das Unternehmen tätig ist oder in denen es gelistet ist. Wenn ein Unternehmen in verschiedenen Ländern Geschäftsaktivitäten hat oder an Börsen in verschiedenen Ländern notiert ist, kann es erforderlich sein, den Bericht in die Amtssprachen der jeweiligen Länder zu übersetzen, um sicherzustellen, dass die Informationen für die relevanten Interessengruppen verständlich sind.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen gerne beratend in Sachen relevanter Zielsprachen und übernehmen gerne die professionelle Übersetzung Ihrer Nachhaltigkeitsberichte. Speziell unser Team in Wien hat die entsprechende Erfahrung und wir übersetzen bereits für mehrere Kunden aus den Bereichen Versicherung (UNIQA), Energie (OMV), Immobilien (SIGNA) und Automobilindustrie (Porsche) Nachhaltigkeitsberichte und Unterlagen zur Corporate Sustainability. Sprechen Sie uns an oder kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner.

Ihr(e) persönliche(r) Ansprechpartner:in

Marie-Laure Vinckx

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