GO International: ein riesiger Fördertopf für Unternehmen, der unter anderem auch Übersetzungskosten übernimmt!
Gefördert werden Kosten für Online-Marketing, die direkt dem beantragten Zielland zuordenbar sind. Die erstmalige Beteiligung an internationalen Messen und Ausstellungen, die Erstellung firmenspezifischer Publikationen, Werbemaßnahmen im Ausland sowie interne Personalschulungsmaßnahmen. Stärken Sie Ihren Auftritt im Ausland. Die geförderten Maßnahmen für Unternehmen, z.B. in Deutschland und Österreich, sind regional unterschiedlich und förderfähig ist maximal die Markterschließung zweier neuer Länder.
Die jeweilige maximale Förderquote bestimmt sich nach dem Sitz des Unternehmens (Zuwendungsempfängers). Für Unternehmen mit Sitz in Bayern, beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent der EU-kofinanzierungsfähigen Ausgaben für die realisierten Maßnahmen, maximal jedoch 20.000 Euro pro Unternehmen und Zielmarkt.
Das Förderprojekt GO International dient zur Steigerung der Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und unterstützt bei der Erschließung neuer Märkte. Der Bewilligungszeitraum zur Umsetzung der Maßnahmen beträgt pro Land bis zu 12 Monate. Die Beantragung eines zweiten Landes ist erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises für das erste Zielland möglich. Für das zweite Land ist ein gesonderter Förderantrag einzureichen und es ergeht ein gesonderter Zuwendungsbescheid.
Folgende Maßnahmen in Sachen Online-Marketing werden z.B. je nach Region gefördert:
Kostenpflichtige Online-Werbeanzeigen im Zielland, die durch Auswertungen aus dem Anzeigenmanager der gewählten Plattform belegt werden
- Suchmaschinenwerbung wie z.B. GoogleAds, etc.
- Online-Marktplatz Werbung wie z.B. Amazon, etc.
- Social Media Werbeanzeigen z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, Pinterest, TikTok etc. (Achtung: Influencer-Kampagnen fallen unter „Maßnahmen für Online-Marketing“)
- Addressable TV-Werbung
Maßnahmen für Online-Marketing mit eindeutigem Bezug zum Zielland
(Nur förderwürdig, wenn Kosten für Online-Kampagnen eingereicht werden)
- Konzeption/Aufsetzung/Betreuung der Online-Kampagne durch externe Online-Marketing-Experten
- Produktion/Gestaltung/Übersetzung von Fotos/Videos/Texten durch Externe, sofern diese in Kampagnen für das Zielland verwendet werden und durch Screenshots der geschalteten Werbeanzeigen nachgewiesen werden.
- Content Übersetzung /fremdsprachige Content-Erstellung für eine Website/Webshop
- Influencer-Kampagnen
- Display-Werbung auf Websites (z.B. Banner-Werbung/Apps, Werbung in Online-Fachmagazinen oder in externen Newslettern fachspezifischer Unternehmen, Einträge auf B2B-Plattformen, Blog-Beiträge, Social-Media-Leadgenerierung, Ankauf von E-Mail-Adressen, Kosten für ein Internet-Gütesiegel für das Zielland
Antragsberechtigt sind Unternehmen (inklusive Angehörige freier Berufe), die
- ihren Sitz bzw. eine wesentliche Betriebsstätte (= Internationalisierungsaktivität) in Bayern oder Österreich haben.
- der „Definition der kleinen und mittleren Unternehmen durch die Kommission“ der Europäischen Union in der jeweils gültigen Fassung entsprechen (vgl. ABL L 124/36 vom 20.05.2003), d.h. mit weniger als 250 Beschäftigten,
- deren Umsatz nicht über 50 Mio. EURO oder Bilanzsumme nicht über 43 Mio. EURO liegt,
- bei denen keine Beteiligung von Großunternehmen (Nicht-KMU) von 25 % oder mehr vorliegt,
- keine offensichtliche Insolvenzgefährdung aufweisen.
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